Beschreibung
Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole |
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Signalwort | Achtung! | ||
H-Sätze | H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. | ||
P-Sätze | P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P233: Behälter dicht verschlossen halten. P301+P310: Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P403+P235: Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P501: Inhalt und Behälter gemäß den Vorschriften der regionalen Abfallwirtschaft zuführen. |
Eingestuft nach Biozidal-Verordnung (Verordnung 528/2012/EU)
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.